Sie finden im Internet unter www.wassernetz-nrw.de, www.umwelt.nrw.de, www.flussgebiete.nrw.de und www.lippe.nrw.de zahlreiche Informationen und Broschüren zum herunterladen.
Über die Wasserrahmenrichtlinie der EU
Im vergangenen Jahrhundert sind viele Gewässer durch Verschmutzung und Verbauung stark verändert worden. Dies hatte nicht nur negative Auswirkungen auf Gewässerflora und -fauna. Auch Grund- und Oberflächenwasser sowie auf die dazugehörigen Feuchtgebiete wie Auen, Moore und Feuchtwiesen litten darunter. Seit den 1970er Jahren hat sich die Wasserqualität und die Naturnähe der Gewässer durch die Einführung der Abwasserreinigung und von Renaturierungsmaßnahmen verbessert. Doch diese Anfänge reichen nicht aus. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vom 22.12.2000 ist eine länderübergreifende Gesetzgebung, die sich ausdrücklich zum Schutz von Gewässern verpflichtet hat. Die WRRL ist ein Ordnungsrahmen für die Wasserpolitik der Europäischen Union mit dem Ziel, die Wassernutzung nachhaltig und umweltverträglich in enger und grenzüberschreitender Zusammenarbeit zu gestalten. Seitdem sie am 22.12.2000 in Kraft getreten ist, läuft ein eng gestecktes Fristenkonzept:
- „bis Ende 2003 ist die EU-WRRL in nationales Recht umzusetzen (ist in Deutschland erfolgt) - bis Ende 2004 ist eine Bestandsaufnahme aller Gewässer durchzuführen
- 2005 ist der EU ein Bericht mit den Ergebnissen der Bestandsaufnahme vorzulegen
- bis Ende 2006 muß der Aufbau eines Messnetzes für ein Gewässermonitoring zur Überwachung der Einhaltung aller Vorgaben der EU-WRRL erfolgen
- bis Ende 2009 sind Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufzustellen
- bis Ende 2015 ist in allen Gewässern ein von der EU-WRRL näher definierter guter Gewässerzustand zu erreichen (diese Frist kann um maximal 12 Jahre verlängert werden).“ (nach Gerhard Schaber-Schoor vom 28.03.2006 in www.waldwissen.net)
Da Flüsse mit all ihren Zuflüssen und dem dazugehörigen Einzugsgebiet einschließlich des Grundwassers als länderübergreifende Gewässersysteme betrachtet werden, sind auch unsere kleinen Gewässer in Bezug auf Maßnahmen zum Schutz und zu deren Verbesserung von Bedeutung. Laut Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) von NRW wurde in den letzten Jahren eine Bestandsaufnahme der verschiedenen Flußgebiete in NRW erstellt. Mehr als 1200 Stellen haben ihre Stellungnahmen abgegeben. Am 24.02.2010 wurde von dem für Umweltfragen zuständige Ausschuss der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm einschließlich der Planungseinheitensteckbriefe behördenverbindlich verabschiedet.
Um auf die Gewässer-Problematik aufmerksam zu machen, wurde von NABU und LBV der Eisvogel zum Vogel des Jahres 2009 gewählt. Er steht insbesondere für die Lebensräume, die in der heutigen Kulturlandschaft selten geworden sind: naturnahe, artenreiche Gewässer und ihr Umland.
Der Kormoran,
Vogel des Jahres 2010, fordert:
Konsequent weitermachen ...
... müssen wir in den von uns Menschen veränderten Gewässern mit der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Klärtechniken weiter verbessern und das Einschwemmen von Düngemitteln und Schadstoffen immer weiter reduzieren. Rückbau von Flussbegradigungen zur Reduzierung der Fließgeschwindigkeiten von Flüssen. Ansiedlung einer vielfältigen Ufervegetation.











