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Dienstag, 2026-09-29

Antrag auf Satzungsänderung

Alt: § 5.2: Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im Februar eines jeden Jahres statt.

Neu: Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im 1. Quartal eines jeden Jahres statt.

Hinzufügen: Anträge zur Tagesordnung sind spätestens drei Wochen vor der Mitglieder-versammlung auf schriftlichem oder elektronischem Weg einzureichen.

Alt: § 5.6: Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, bzw. bei dessen Abwesenheit, die des 2. Vorsitzenden.

Neu: diesen Satz streichen

Alt: § 5.7: … und bedürfen der Zustimmung des Kreisverbandes

Neu: diesen Teilsatz streichen

Alt: § 5.8: Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen und auf Antrag von mindestens 1/10 der anwesenden Stimmberechtigen geheim.

Neu: Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen und auf Antrag geheim.

Alt: § 5.9: Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom 1. Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.

Neu: Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von zwei Mitgliedern des Kernvorstandes zu unterzeichnen ist.

Alt: § 6: Der Vorstand besteht aus: dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer

Neu: Der geschäftsführende Vorstand (Kernvorstand) besteht aus mindestens zwei und höchstens fünf Personen, von denen jeweils zwei gemeinsam vertretungsberechtigt sind. Über die Zahl der Vorstandsmitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung bei der Bestellung des Vorstandes.

Alt: § 6.1: Der erweiterte Vorstand besteht aus: dem 1. Beisitzer, dem 2. Beisitzer, dem 3. Beisitzer, dem Naturschutzjugend Sprecher.

Neu:  Der erweiterte Vorstand besteht aus weiteren Vorstandsmitgliedern ohne Vertretungsbe- rechtigung (Fachvorstand), die vom Kernvorstand bestellt und abberufen werden. Über die Zahl der Mitglieder des Fachvorstandes und ihren Aufgabenbereich entscheidet der Kernvorstand. Diese Zahl darf höchstens der Anzahl der  Mitglieder des Kernvorstandes minus eine Person entsprechen. Die Mitglieder des Fachvorstandes  sind stimmberechtigt bei Vorstandsbeschlüssen. Die Bestellung der Mitglieder des Fachvorstandes wird von der Mitgliederversammlung bestätigt. Hierzu zählt auch der Naturschutzjugend Sprecher.

§ 11: Neu: diese Satzung wurde am 08. Februar 2017 beschlossen.

 

Satzung bis Februar 2017